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   OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35288
OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11 (https://dejure.org/2012,35288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2012 - 9 U 154/11 (https://dejure.org/2012,35288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 9 U 154/11 (https://dejure.org/2012,35288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundschuldbestellung für Bankdarlehen: Unwirksamkeit einer formularmäßig verwendeten weiten Sicherungsabrede; Beschränkung der Sicherungsabrede auf den Anlasskredit; Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei verzögerter Grundschuldfreigabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die formularmäßige Vereinbarung einer über die Besicherung des Anlassdarlehens hinausgehenden Sicherungsabrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; BGB § 1192
    Formularmäßige Vereinbarung einer über die Besicherung des Anlassdarlehens hinausgehenden Sicherungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überraschende Sicherungsabrede

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formularmäßige weite Sicherungsabrede kann überraschend sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1072
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
    Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dann als überraschend im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB anzusehen, wenn sie nach den allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses von den berechtigten Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht (vgl. BGH, NJW 2001, 1416, 1417; BGH, NJW 2002, 2710, 2711).

    Bei Zweckerklärungen im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grundschuld kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an, inwieweit der Sicherungsgeber durch eine weite Zweckerklärung überrascht wird (vgl. BGH, NJW 2001, 1416, BGH, NJW 2002, 2710).

    cc) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass eine abweichende Beurteilung dann in Betracht kommen kann, wenn zwischen einer ursprünglich beschränkten Sicherungsabrede und einer späteren formularmäßigen Erweiterung eine längere Zeitspanne liegt (vgl. insbesondere BGH, NJW 2001, 1416).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
    Daraus ergibt sich, dass bei einer Pflichtverletzung der Beklagten aus dieser Vereinbarung auch der daraus resultierende Schadensersatzanspruch der Klägerin und ihrem Ehemann - normalerweise - gemäß § 432 Abs. 1 BGB gemeinsam zusteht (vgl. BGH, NJW 1984, 795; BGH NJW-RR 2009, 687, 688).

    b) Bei einer Forderungsgemeinschaft kann allerdings ein Teilhaber die Forderung dann allein geltend machen, wenn die Einziehung der Forderung im Verhältnis zu dem anderen Teilhaber gleichzeitig die einzige Möglichkeit der Auseinandersetzung der Gemeinschaft darstellt (vgl. BGH NJW, 2009, 847, 848, 849; BGH NJW-RR 2009, 687, 688).

  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
    Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dann als überraschend im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB anzusehen, wenn sie nach den allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses von den berechtigten Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht (vgl. BGH, NJW 2001, 1416, 1417; BGH, NJW 2002, 2710, 2711).

    Bei Zweckerklärungen im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grundschuld kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an, inwieweit der Sicherungsgeber durch eine weite Zweckerklärung überrascht wird (vgl. BGH, NJW 2001, 1416, BGH, NJW 2002, 2710).

  • BGH, 03.11.1983 - IX ZR 104/82

    Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten - Gemeinschaftlicher Anspruch auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
    Daraus ergibt sich, dass bei einer Pflichtverletzung der Beklagten aus dieser Vereinbarung auch der daraus resultierende Schadensersatzanspruch der Klägerin und ihrem Ehemann - normalerweise - gemäß § 432 Abs. 1 BGB gemeinsam zusteht (vgl. BGH, NJW 1984, 795; BGH NJW-RR 2009, 687, 688).
  • OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98

    Vollstreckung aus einer zur Kaufpreisfinanzierung bestellten Grundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
    Es ist daher banküblich, dass in derartigen Fällen keine weite Zweckerklärung Platz greifen kann, oder, dass zumindest eine Bedingung dahin gehend formuliert wird, dass eine weite Sicherungsabrede erst dann Wirkung entfalten kann, wenn der Eigentumswechsel vollzogen ist (vgl. hierzu Epp in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Band II, 4. Aufl. 2011, § 94, Rdn. 338 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.1999 - 15 W 444/98 -, zitiert nach Juris).
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